Alle Downloads


Auf einen Blick: Alles für
Hausbau, Ein- und Umzug 

An-, Ab- und Ummeldungen

Unter dieser Rubrik haben wir einige nützliche Downloads und Informationen zusammengestellt, damit Sie nicht lange suchen müssen. Alle Unterlagen (… und viele weitere) finden Sie auch weiter unten bei den einzelnen Sparten.



Balkonkraftwerk
Hier finden Sie zwei Downloads zum Thema der so genannten »Balkonkraftwerke«

Ich baue ein Haus …

  • Benutzen Sie bitte unser Hausanschlussportal um Ihren Wunsch anzumelden. Während der Bauzeit benötigen Sie einen Baustromzähler, danach benötigen Sie einen Hausanschluss mit einem Stromzähler.
  • Folgen Sie den Aufforderungen im Portal. Laden Sie auf jeden Fall einen Lageplan mit Grundriss im Portal hoch.
  • Nach Beauftragung stimmen wir einen Termin zur Herstellung des Hausanschlusses ab. Der Termin kann sich verzögern, wenn Genehmigungen einzuholen sind oder die Anschlussstrasse nicht frei zugänglich ist.
  • Ihr Installateur beantragt die Messeinrichtung und Inbetriebsetzung Ihrer Anlage ebenfalls über das Portal. Zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung muss eine Messeinrichtung vorhanden sein.



Benutzen Sie den Button „Neuer Antrag“, um Ihren Wunsch in unserem Hausanschlussportal anzumelden. Zur Bearbeitung/ Nachverfolgung Ihres Antrags benutzen Sie bitte den Button „Login Hausanschlussportal“

Neuer Antrag

Login Hausanschlussportal



Für den Anschluss an das Abwassernetz benötigen Sie außerdem den

 

Wenn Sie auch einen Gasanschluss benötigen, gehen Sie bitte auf die Seiten der GNN, die das Gasnetz in Nümbrecht betreibt. Dort finden Sie alle Informationen rund um den Gasanschluss.

zu den Seiten der GNN

 

Kosten

Die Kosten für einen normalen Anschluss eines Einfamilienhauses sind etwas komplizierter darzustellen, da sie je nach baulicher Situation unterschiedlich ausfallen können. Eine erste Übersicht erhalten Sie hier:

 

Sie können aber auf jeden Fall Einsparungen durch Eigenleistungen vornehmen und auch die Inbetriebsetzung durch ein von Ihnen ausgewähltes Unternehmen durchführen lassen. Hierzu befragen Sie bitte unser Serviceteam.

Ganz wichtig:

Auf den jeweiligen Antrag hin erhalten Sie eine Rechnung. Erst nach Begleichung dieser Rechnung wird ein entsprechender Zähler eingebaut.

Downloads Strom 





Bergischer Landstrom


Wenn Sie außerhalb Nümbrechts wohnen und Interesse an unserem Bergischen Landstrom haben, rufen Sie uns bitte an.



Grund- und Ersatzversorgung







Gesetzliche Grundlagen


Weitere Downloads



Downloads
Wasser & Abwasser 

Downloads und Links: Wasser


Downloads und Links: Abwasser


Gartenwasserzähler

Downloads Gas 



Bergisches Landgas


Wenn Sie außerhalb Nümbrechts wohnen und Interesse an unserem Bergischen Landgas haben, rufen Sie uns bitte an.



Grund- und Ersatzversorgung



Gesetzliche Grundlagen


Weitere Downloads



Downloads Wärme 

Diese Rubrik ist noch im Bau …

… die Downloads für diesen Bereich werden bald an dieser Stelle eingestellt.



Downloads Internet, Telefon, TV 

Die schnelle Luzie hat eine eigene Seite …!

Dort werden alle Produkte detailliert vorgestellt, es gibt die Produktinformationsblätter und vieles mehr rund um Internet, Telefon und das TV-Angebot der GWN.

Alle Downloads für Luzie finden Sie auf der eigenen Internetseite www.luzie24.de




Weitere Downloads 

Zahlungsverzug

Wenn es einmal zu Zahlungsrückständen kommt, sollte so schnell wie möglich das Gespräch gesucht und eine Vereinbarung getroffen werden. Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall die Möglichkeit einer Abwendungvereinbarung vor, die zwischen dem Versorger und dem Kunden/der Kundin getroffen wird und festlegt, wie die fälligen Zahlungen beglichen werden sollen.



Industrie- und Großkunden 

Ersatzversorgung RLM

Bitte beachten: die Preisblätter RLM sind ausschließlichfür Industriekunden und andere Großverbraucher im Rahmen der registrierenden Leistungsmessung gültig.

Was bedeuet RLM?
Bei diesem Abrechnungsverfahren werden bei sehr großen Strom- oder Gasverbrauchern (Industrie, Gewerbe…), die entsprechende gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllen, monatlich die tatsächlich angefallenen Energiemengen über einen reinen Energiepreis zuzüglich der Netzentgelte und gesetzlichen Umlagen abgerechnet.


Strommengen-Meldung

Letztverbraucher mit einem Strombedarf von mehr als 1 Mio. kWh/a bis 31.03. müssen dem zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) eine schriftliche Mitteilung über die im Vorjahr selbstverbrauchten Strommengen machen.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner