Unter dieser Rubrik haben wir einige nützliche Downloads und Informationen zusammengestellt, damit Sie nicht lange suchen müssen. Alle Unterlagen(und viele weitere) finden Sie auch weiter unten bei den einzelnen Sparten.
Während der Bauzeit benötigen Sie einen Baustromzähler, danach benötigen Sie einen Hausanschluss mit einem Stromzähler. Für beide Fälle füllen Sie als Hauseigentümer den »Vordruck für den Netzanschluss Strom und Wasser« aus.
Ebenso benötigen Sie den »Antrag zum Anschluss an die Abwasserentsorgung«.
Denken Sie daran, dass Ihr Elektriker-/Installateursunternehmen den jeweiligen Antrag mit Stempel und Unterschrift versieht. Wenn Ihr/e Elektriker*in nicht aus dem Versorgungsgebiet Nümbrecht kommt, muss er/sie die Kopie des gültigen Installateurnachweises beifügen. Weiter benötigen wir einen Lageplan 1:500, den Sie normalerweise bei den Bauunterlagen finden.
Die Kosten für einen normalen Anschluss eines Einfamilienhauses sind etwas komplizierter darzustellen, da sie je nach Situation unterschiedlich ausfallen. Eine Übersicht erhalten Sie hier für Strom und Wasser.
Sie können aber auf jeden Fall Einsparungen durch Eigenleistungen vornehmen und auch die Inbetriebsetzung durch Ihre/n eigenen Elektriker*in durchführen lassen. Hierzu befragen Sie bitte unser Serviceteam.
Auf den jeweiligen Antrag hin erhalten Sie eine Rechnung. Erst nach Begleichung dieser Rechnung wird ein entsprechender Zähler eingebaut.
… die Downloads für diesen Bereich werden bald an dieser Stelle eingestellt.
Dort werden alle Produkte detailliert vorgestellt, es gibt die Produktinformationsblätter und vieles mehr rund um Internet, Telefon und das TV-Angebot der GWN.
Alle Downloads für Luzie finden Sie auf der eigenen Internetseite www.luzie24.de
Wenn es einmal zu Zahlungsrückständen kommt, sollte so schnell wie möglich das Gespräch gesucht und eine Vereinbarung getroffen werden. Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall die Möglichkeit einer Abwendungvereinbarung vor, die zwischen dem Versorger und dem Kunden/der Kundin getroffen wird und festlegt, wie die fälligen Zahlungen beglichen werden sollen.
Bitte beachten: die Preisblätter RLM sind ausschließlichfür Industriekunden und andere Großverbraucher im Rahmen der registrierenden Leistungsmessung gültig.
Was bedeuet RLM?
Bei diesem Abrechnungsverfahren werden bei sehr großen Strom- oder Gasverbrauchern (Industrie, Gewerbe…), die entsprechende gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllen, monatlich die tatsächlich angefallenen Energiemengen über einen reinen Energiepreis zuzüglich der Netzentgelte und gesetzlichen Umlagen abgerechnet.
Letztverbraucher mit einem Strombedarf von mehr als 1 Mio. kWh/a bis 31.03. müssen dem zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) eine schriftliche Mitteilung über die im Vorjahr selbstverbrauchten Strommengen machen.