Alle Kunden der GWN erhalten bereits seit 2008 automatisch und ohne Aufpreis unseren »Bergischen Landstrom«.
Das bedeutet:
Mit unserer Marke »Bergischer Landstrom« möchten wir deutlich machen, dass Strom nicht gleich Strom ist. Man kann es zwar weder sehen noch schmecken, aber es gibt große Unterschiede, wie Strom produziert wird. Wir möchten durch den konsequenten Verzicht auf Strom aus Atomkraftwerken oder schmutzigen Kohlekraftwerken dazu beitragen, dass unsere Kinder und Kindeskinder eine lebenswerte Zukunft haben. Der »Bergische Landstrom« ist darum immer zu 100% Naturstrom, bei dessen Erzeugung weder CO2 emittiert noch Atomabfall produziert wird.
Seit 2012 basiert unser Naturstrom für Haushaltskunden auf dem Label »RenewablePLUS«. Unter anderem erfordert dieses Siegel, dass sich die Betreiber der Kraftwerke zum weiteren Ausbau der Anlagen verpflichten. Das bedeutet, sie bauen neue Kraftwerke im Bereich Wasser-, Wind- oder Solarenergie, erweitern bereits bestehende Anlagen oder investieren in ökologisch wirksame Verbesserungsmaßnahmen.
Die GWN liefert Ihnen zu 100% CO2-neutralen Naturstrom, und Sie können sicher sein, immer einen fairen Preis zu bezahlen. Mit »fair« meinen wir, dass wir immer daran arbeiten, die Kosten, die durch Vertrieb und Marge entstehen, so niedrig wie möglich zu halten. Auf die Preise an der Strombörse und auf die Abgaben und Steuern haben wir allerdings keinen Einfluss. Wir werden unsere Kunden schriftlich über die jeweils aktuelle Preisentwicklung informieren.
Wir haben drei unterschiedliche Tarife, je nachdem, wieviel Strom Sie in Ihrem Haushalt verbrauchen. Sie müssen sch aber keinerlei Gedanken dazu machen, denn wir werden ganz einfach immer zu dem für Sie günstigsten Tarif abrechnen. Damit können Sie sicher sein, nicht zuviel zu bezahlen. Das aktuelle Preisblatt für unseren Bergischen Landstrom finden Sie auf unserer zentralen Downloadseite.
Zum Downloadbereich
Das Thema Dynamische Stromtarife ist komplex, darum haben wir dazu eine separate Informationsseite ins Netz gestellt.
Zur Seite GWN Dynamik
Mit gewerblichen Großverbrauchern schließen wir jeweils individuelle Verträge ab. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an unsere Mitarbeiterin
Natascha Thierfelder-Böser.
Alle Preisblätter sowie weitere Unterlagen rund um das Thema Strom können Sie in unserem Downloadbereich als PDF herunterladen.

Der Bergische Landstrom der GWN setzt kein CO2 frei und erzeugt keinen radioaktiven Abfall. Nachfolgend sehen Sie die aktuelle Zusammensetzung des Stroms, den Sie von uns erhalten sowie dazu zum Vergleich den so genannten Bundesmix.

Hinweis: die Stromzusammensetzung eines Jahres wird immer erst nachträglich im Folgejahr bekanntgegeben. Darum kann der aktuelle Strommix immer nur um einige Monate verzögert veröffentlicht werden.
Der »Bergische Landstrom« der GWN basiert auf dem Produkt »RenewablePLUS«. Dies garantiert, dass die Betreiber/Eigentümer der Kraftwerke, aus denen die Herkunftsnachweise kommen, den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern. Sie investieren entweder in komplett neue Anlagen oder in den Ausbau und die Erweiterung bestehender Anlagen. Die Investitionen erfolgen im jeweiligen Jahr der Stromerzeugung in Kraftwerke bzw. Projekte, die neu realisiert werden und somit eine zukünftig höhere Stromerzeugung garantieren und eine ökologische Verbesserung sind.
Wenn Sie sich für die Kriterien interessieren, nach denen der TÜV Rheinland vorgeht: hier finden Sie den Kriterienkatalog zum herunterladen.
Das Bundesumweltamt hat einen dreieinhalbminütigen Informationsfilm zur Systematik von Herkunftsnachweisen und Registratur veröffentlicht, der anschaulich erklärt, was es damit auf sich hat.
Ganz einfach: Ein moderner, digitaler Stromzähler, der die Daten an uns überträgt.
Das intelligente Messsystem (»iMSys«) besteht aus zwei Komponenten:
Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und nach den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSI). Das Smart-Meter-Gateway ist entsprechend zertifiziert und erfüllt die
hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.
Das Online-Portal zur Einsicht der Verbrauchsdaten ist ein separater digitaler Service und wird hier
(Link) erklärt.
Von der Bundesnetzagentur gibt es auch eine allgemeine Informationsseite zu
Messeinrichtungen / Intelligenten Messsystemen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html
Die Datenerfassung ist gesetzlich streng geregelt, Software und Hardware müssen sehr hohe Anforderungen erfüllen. Die Einhaltung dieser Anforderungen muss dem Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen von Zertifizierungs- und Konformitätsverfahren nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes und der BSI-Schutzprofile nachgewiesen werden.
Eine fortlaufende Überprüfung erfolgt zudem im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und technischen Regelwerke.
Der Austausch bringt für alle Kundinnen und Kunden Vorteile mit sich.
In Nümbrecht sind bereits viele digitale Stromzähler installiert, diese Geräte sind jedoch teilweise schon über 10 Jahre alt und entsprechen nicht mehr den neuen gesetzlichen Anforderungen.
Insbesondere erfüllen sie nicht die Anforderungen an ein intelligentes Messsystem (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz sowie die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für sichere Smart-Meter-Gateways. Daher werden im Rahmen des Rollouts bestehende Zähler – soweit gesetzlich vorgesehen und technisch erforderlich – durch moderne intelligente Messsysteme ersetzt.
Das Messstellenbetriebsgesetz (Teil des »Gesetzespakets zur Digitalisierung der Energiewende«) gilt seit dem Jahr 2016. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir dazu verpflichtet, bis spätestens 2032 alle Stromzähler zu modernisieren.
Die GWN geht gleich einen Schritt weiter: Wir führen einen sogenannten Voll-Rollout durch. Das bedeutet, dass wir nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Zähler austauschen, sondern
alle Haushalte in Nümbrecht mit der modernen Messtechnik ausstatten.
Damit stellen wir sicher, dass das Stromnetz auch in Zukunft leistungsfähig und stabil bleibt.
Den Rollout setzen wir gemeinsam mit unserem Partner, der Firma »Hausheld AG«, um. Die Technologie des Unternehmens ermöglicht es, mehrere Zähler in einer Straße über ein sicheres Funk-Mesh-Netz zu verbinden und diese dann effizient auszulesen.
Die Umstellung erfolgt in zwei Schritten:
1. Einbau des neuen Stromzählers
Zunächst wird bei Ihnen vor Ort der neue Zähler installiert. Der funktioniert zunächst auch »ganz
normal« wie der altbekannte Stromzähler.
2. Aktivierung als intelligentes Messsystem
Wenn die technische Einrichtung vollständig in unseren Systemen verarbeitet ist und die
Funkinfrastruktur in Ihrem Gebiet ausgebaut und verfügbar ist, wird der neue Stromzähler (über
Funk) an das Komunikationssystem angebunden.
Es kann also sein, dass ihr neuer Zähler bereits installiert ist, die intelligenten Funktionen aber erst
später aktiviert werden. Die Umstellung erfolgt dann übrigens ganz automatisch – Sie müssen
nichts weiter unternehmen.
Für den Austausch der Stromzähler haben wir gemeinsam mit unserem Partner, der Hausheld AG einen detaillierten Rollout-Plan erstellt. Der Umbau erfolgt schrittweise über das gesamte Gemeindegebiet. Insgesamt werden rund 10.000 Messstellen in 94 Dörfern modernisiert.
Da neben dem Zählerwechsel in den Häusern teilweise auch weitere Arbeiten im öffentlichen Bereich notwendig sind (beispielsweise Tiefbau für die Kommunikationsinfrastruktur), nimmt der
Rollout einige Zeit in Anspruch.
Unser Ziel ist es, den Austausch aller Stromzähler bis Ende 2027 abzuschließen.
Sie werden rechtzeitig vor dem geplanten Termin in Ihrem Gebäude informiert. Den Termin können Sie sich leider nicht frei aussuchen, Sie erhalten aber rechtzeitig einen Terminvorschlag.
Dazu senden wir Ihnen zwei Anschreiben:
Anschreiben 1:
Ankündigung zur Umstellung auf ein intelligentes Messsystem, dazu ein Flyer mit Informationen
Den Flyer finden Sie auch online: iMSys Infoflyer
Anschreiben 2:
Sie erhalten einen neuen Stromzähler – Terminvereinbarung
Im Rahmen des Zählerwechsels und des Netzausbaus sind in einzelnen Straßen Markierungen oder Kennzeichnungen zu sehen.
Diese dienen ausschließlich der technischen Vorbereitung der Bauarbeiten. Sie zeigen beispielsweise den Verlauf von Leitungen oder die geplanten Standorte für technische Anlagen
wie Kabelverteilerschränke (KVS) oder andere Komponenten der Strominfrastruktur.
Die Markierungen sind notwendig, um die Arbeiten im Rahmen des Rollouts sicher und effizient durchführen zu können und bestehende Versorgungsleitungen zu schützen.
Der Austausch Ihres Stromzählers ist für Sie i.d.R. kostenfrei. Nach dem Einbau des neuen Zählers fällt – wie auch bisher – ein jährliches Entgelt für den Messstellenbetrieb an. Dieses beträgt derzeit 25 Euro brutto pro Jahr und wird über Ihre Stromabrechnung abgerechnet. Der Zählerpreis wird zusätzlich zum Arbeits- und Grundpreis berechnet.
Sobald Ihr Zähler zu einem intelligenten Messsystem (iMSys) erweitert wird, können – abhängig vom jeweiligen Messsystem sowie den gesetzlichen Vorgaben nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) – zusätzliche Entgelte anfallen. Diese sind durch gesetzliche Preisobergrenzen geregelt.
Die konkreten Entgelte richten sich nach dem jeweils verbauten Messsystem und sind in unserem Preisblatt für den Messstellenbetrieb aufgeführt.
Wichtig:
Diese Preise sind gesetzlich geregelt und dürfen bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten.
Weitere Details finden Sie in unserem Preisblatt für den Messstellenbetrieb.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass ein Zählerwechsel beim vereinbarten Termin nicht durchgeführt werden kann – zum Beispiel, wenn die elektrische Anlage im Haus nicht den technischen oder sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht oder der Zugang zum Zähler nicht gewährleistet ist.
In solchen Fällen wird der Zählerwechsel zunächst abgebrochen. Der Anlagenbetreiber (Haus- bzw. Eigentümerseite) ist dann dafür verantwortlich, die notwendigen Voraussetzungen an der elektrischen Anlage durch eine Elektrofachkraft herstellen zu lassen. Erst nach Behebung der Mängel kann ein neuer Termin für den Zählerwechsel erfolgen.
Sofern eine erneute Anfahrt erforderlich ist, insbesondere bei:
können die entstandenen Zusatzkosten gemäß den jeweils geltenden Bedingungen für den Messstellenbetrieb in Rechnung gestellt werden.
Telefon 02293 911370
eMail smartmeter@gwn24.de
Sie erreichen uns zu den folgenden Zeiten
Montag bis Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr
Dieser Bereich ist in erster Linie für unsere Partnerunternehmen wichtig, als normaler Stromkunde oder Stromkundin müssen Sie sich mit diesen technischen Details nicht weiter beschäftigen. Wir haben alle Informationen zum Stromnetz unter dem eigenen Reiter »Marktpartner« zusammengefasst, damit externe Unternehmen die Informationen gebündelt vorfinden. Auch die »Pflichtveröffentlichung zum Messstellenbetrieb« (also zu den so genannten Intelligenten Stromzählern) finden Sie dort.