Achtung! Diese Nummern sind NUR für echte Notfälle gedacht.
Sie können hier keine Auskünfte über das Angebot der GWN erhalten.
Notfall Strom |
(02293) 9113-44 |
Notfall Gas |
(02293) 9113-77 |
Notfall Wasser |
(02293) 9113-22 |
Störung Breitband |
(02293) 9113-66 |
Störung Wärme |
(02293) 9113-33 |
Für zu Hause empfehlen wir Ihnen unser Notfallnummer Merkblatt auszudrucken und an einem zentralen Ort sichtbar aufzubewahren.
Eine vollständig unterbrechungsfreie Stromversorgung gibt es nirgendwo auf der Welt. Nicht steuerbare Einflüsse wie beispielsweise Blitzschlag, Sturm und ähnliches können dazu führen, dass hin und wieder der Strom ausfällt. Die Gemeindewerke Nümbrecht sind aber in der Lage, innerhalb kurzer Zeit eine Alternativstromversorgung für betroffene Gebiete sicher zu stellen.
Sollte bei Ihnen der Strom ausfallen, wählen Sie bitte die 9113-44.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der GNN.
Unterbrechungen der Wasserversorgung werden in der Regel vorher schriftlich oder per Aushang mitgeteilt. Im Falle einer plötzlichen Störung können Sie uns unter der Nummer 9113-22 erreichen.
Dazu ein Hinweis: Wenn im Falle einer Strom- oder Wasserstörung unsere Telefone besetzt sind, bedeutet dies nur, dass andere Bürger das Problem bereits mitgeteilt haben und dass die Gemeindewerke Nümbrecht Bescheid wissen. Unser Überwachungssystem ist in der Lage, Unterbrechungen so schnell zu melden, dass in der Regel der erste Anruf erst erfolgt, wenn unsere Mitarbeiter bereits bei der Reparatur sind. Soweit nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, sind die Gemeindewerke in der Lage, Stromunterbrechungen sehr kurzfristig zu beseitigen. Wasserunterbrechungen können auf Grund der umfangreicheren Arbeiten etwas länger dauern, Sie werden aber rechtzeitig informiert.
Bitte überlegen Sie immer, ob Sie bei einer Störung ein wirklich wichtiges Anliegen haben, dass zur schnelleren Behebung der Störung beitragen könnte. Unentwegte Anrufe mit Fragen zur Dauer oder Ursache auf der Mobilfunknummer unseres Notdienstes führen lediglich zur Verzögerung der Reparaturarbeiten.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!
Wir sind in unserer Geschäftsstelle im Herzen von Nümbrecht für Sie erreichbar.
GWN Gemeindewerke Nümbrecht GmbH
Schulstraße 4
51588 Nümbrecht
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag
8:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch
8:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
Freitag
8:00-13:00 Uhr
Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsleitung
Sekretariat
Projektmanagement
Buchhaltung
Kundenbetreuung
Breitband
Energie- und Marktdaten
Erneuerbare Energien kfm. Zählerwesen, Netzanschluss
Abrechnung
IT / EDV
Auszubildende
Netzbetrieb Strom
Netzbetrieb Wasser
Netzbetrieb Abwasser
Netzbetrieb Wärme
Betriebsführung Gas
Sportpark
Das Team der GWN ist am einfachsten telefonisch erreichbar. Selbstverständlich können wir auch gerne einen persönlichen Gesprächstermin in unserer Geschäftstelle vereinbaren, um Ihr Anliegen zu besprechen und im besten Fall auch gleich zu lösen.
Sie erreichen die Zentrale der GWN unter der Nummer 02293 9113 0.
Wenn Sie bereits wissen, wen Sie erreichen wollen, finden Sie nachfolgend die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Sparten.
(Energiefachwirtin IHK)
Leitung Vertrieb
02293 9113 16
Prokurist
Mitglied der Geschäftsleitung
Kaufmännische Leitung
02293 9113 24
(Betriebswirt)
Haushaltskundenabrechnung
Geschäftskundenabrechnung
Netzabrechnung
02293 9113 37
Netzbetrieb Strom
Mess- und Zählerwesen
02293 9113 21
0172 573 49 33
(Gasmeister, Wassermeister)
Leitung Wasser
Leitung Gas
02293 9113 75
0151 628 43 112
Netzbetrieb Wasser
Netzbetrieb Gas
Fuhrparkmanager
02293 9113 71
0160 92 60 85 45
(Gasmeister, Wassermeister)
Leitung Wasser
Leitung Gas
02293 9113 75
0151 628 43 112
Netzbetrieb Wasser
Netzbetrieb Gas
Fuhrparkmanager
02293 9113 71
0160 926 08 545
In manchen Fällen gelingt es uns nicht, Sie gleich zufriedenzustellen. Dabei wollen wir es natürlich nicht belassen. Wenn Sie eine Kritik, eine Beschwerde (oder vielleicht auch mal ein Lob) loswerden wollen, gibt es den direkten Draht zur GWN. Ihre Nachricht landet direkt bei unserer Feedback-Managerin Frau Katja Bochmann und wird mit hoher Priorität beantwortet.
Wenn Sie eine journalistische Anfrage an die GWN haben, Pressebilder oder Pressetexte bekommen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Frau Tuttlies, die Geschäftsführerin der GWN.
Die Kontaktdaten finden Sie weiter oben auf dieser Seite Karina Tuttlies
An dieser Stelle werden zukünftig aktuelle Artikel, Meldungen oder Videos, die über die Arbeit der GWN veröffentlicht wurden, verlinkt.
Hinweise zum Schlichtungsverfahren für Verbraucher vor der Schlichtungsstelle Energie e.V. in den Bereichen Strom und Gas und zum Verbraucherservice: Beschwerden in den Bereichen Strom und Gas richten Sie bitte an
Gemeindewerke Nümbrecht
Schulstr. 4
51588 Nümbrecht
Telefon 02293/9113-0
eMail: info@gwn24.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten in den Bereichen Strom und Gas
kann sich der Verbraucher an folgende Adresse wenden:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstr. 133
10117 Berlin
Telefon 030/2757240-0
eMail: info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de
Die GWN ist zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtet. Voraussetzung für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist, dass der Verbraucher seine Beschwerde zuvor an die GWN richtet und die GWN der Beschwerde nicht abhilft. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Informationen zu Verbraucherrechten sind hier erhältlich:
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
für den Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon 030/22480-500 oder 0228/14-0
eMail: verbraucherservice-Energie@bnetza.de.
Telekommunikationskunden können bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur bei bestimmten Streitigkeiten mit der GWN ein Schlichtungsverfahren einleiten (§ 68 TKG n. F./§ 47a TKG a. F.). Die GWN ist bereit, an einem solchen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen eines solchen Schlichtungsverfahrens, dem Gegenstand und zum Verfahrensablauf erhalten Sie hier (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_TK/start.html).
Hinweise zum Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. für die Bereiche Wasser und Wärme: Beschwerden in den Bereichen Wasser und Wärme richten Sie bitte an
Gemeindewerke Nümbrecht
Schulstr. 4
51588 Nümbrecht
Telefon 02293/9113-0
eMail: info@gwn24.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten in den Bereichen Wasser, Wärme
kann sich der Verbraucher an die folgende Adresse wenden:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Telefon 07851/79579 40
eMail: mail@verbraucher-schlichter.de
www.verbraucher-schlichter.de
Die GWN ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Voraussetzung für die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens ist, dass der Verbraucher seine Beschwerde zuvor an die GWN richtet.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
www.ec.europa.eu/consumers/odr/
Als vertrauenswürdiges Unternehmen ist es unser Ziel, die für uns geltenden Regeln und Gesetze in unserer täglichen Arbeit umzusetzen. Dennoch können sich Situationen entwickeln, in denen der Eindruck entsteht, als würden diese Regeln nicht eingehalten.
Sollten Sie Hinweise auf Verstöße gegen Regelkonformitäten durch die GWN geben wollen, zögern Sie bitte nicht, sich über unser Hinweisgebersystem in Verbindung zu setzen. Wir nehmen eingehende Hinweise sehr ernst und vertrauen darauf, dass nur wahrheitsgetreue Aussagen getroffen werden. Der Hinweis kann anonym erfolgen, und selbstverständlich werden etwaige Meldungen strikt vertraulich behandelt.