Wenn es einmal zu Zahlungsrückständen kommt, sollte so schnell wie möglich das Gespräch gesucht und eine Vereinbarung getroffen werden. Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall die Möglichkeit einer Abwendungvereinbarung vor, die zwischen dem Versorger und dem Kunden/der Kundin getroffen wird und festlegt, wie die fälligen Zahlungen beglichen werden sollen.