Bitte beachten: die Preisblätter RLM sind ausschließlichfür Industriekunden und andere Großverbraucher im Rahmen der registrierenden Leistungsmessung gültig.
Was bedeuet RLM?
Bei diesem Abrechnungsverfahren werden bei sehr großen Strom- oder Gasverbrauchern (Industrie, Gewerbe…), die entsprechende gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllen, monatlich die tatsächlich angefallenen Energiemengen über einen reinen Energiepreis zuzüglich der Netzentgelte und gesetzlichen Umlagen abgerechnet.
Letztverbraucher mit einem Strombedarf von mehr als 1 Mio. kWh/a bis 31.03. müssen dem zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) eine schriftliche Mitteilung über die im Vorjahr selbstverbrauchten Strommengen machen.