Die hier vorliegenden Informationen sind die so genannten Kommunikationsdatenblätter, die für die Kommunikation mit Lieferanten und Netzbetreibern wichtig sind.
Kommunikationsdatenblatt Netzbetreiber GWN
Zertifikat zur Verschlüsselung der EDIFACT-Kommunikation netznutzung@g-w-n.de
Kommunikationsdatenblatt Netznutzer Strom GWN
Kommunikationsdatenblatt Netznutzer Gas GWN
Zertifikat zur Verschlüsselung der EDIFACT-Kommunikation versorgerwechsel@g-w-n.de
Nachweis für Wiederverkäufer
Information über die zukünftige Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber nehmen die Gemeindewerke Nümbrecht GmbH den grundzuständigen Messstellenbetrieb mit intelligenten Messsystemen (iMsys) und modernen Messeinrichtungen (mME) wahr. Die Gemeindewerke Nümbrecht GmbH werden, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten wie folgt mit iMsys ausstatten:
Die Gemeindewerke Nümbrecht GmbH können daneben, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten wie folgt mit intelligenten Messsystemen ausstatten:
Nach § 29 Abs. 3 MsbG haben grundzuständige Messstellenbetreiber Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit mME auszustatten, soweit nach diesem Gesetz nicht die Ausstattung einer Messstelle mit iMsys vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 wirtschaftlich vertretbar ist. Die Ausstattung hat bis zum Jahr 2032, bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13) unterzogen werden, bis zur Fertigstellung des Gebäudes zu erfolgen. Nach aktuellem Stand sind im Netzgebiet der Gemeindewerke Nümbrecht GmbH ca. 9.710 Messeinrichtungen von der Ausstattungspflichtmit m ME und ca. 1.148 Messstellen von der Ausstattungspflicht mit iMsys betroffen. Die tatsächliche Anzahl kann z. B. aufgrund von Stilllegungen, Neubauten und größeren Renovierungen variieren. Die vorgenannten Angaben werden daher bei Bedarf aktualisiert.
Zur Ausstattung der Messstellen nach den §§ 29 bis 32 MsbG gehört als Standardleistung die Durchführung des Messstellenbetriebs im nach § 3 MsbG erforderlichen Umfang.
Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers insbesondere folgende Leistungen:
Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb mit iMsys und mME können dem Preisblatt „Preise für den Messstellenbetrieb von Messeinrichtungen gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)“ entnommen werden. Darüber hinaus bieten die Gemeindewerke Nümbrecht GmbH zukünftig auch Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG an. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte wird ebenfalls auf dem genannten Preisblatt veröffentlicht.
Preisblatt für den Messstellenbetrieb
Messstellenvertrag Strom für Lieferanten
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber
Kontaktdatenblatt Messstellenbetreiber