Unter dieser Rubrik haben wir einige nützliche Downloads und Informationen zusammengestellt, damit Sie nicht lange suchen müssen. Alle Unterlagen (… und viele weitere) finden Sie auch weiter unten bei den einzelnen Sparten.
Balkonkraftwerk
Hier finden Sie zwei Downloads zum Thema der so genannten »Balkonkraftwerke«
Während der Bauzeit benötigen Sie einen Baustromzähler, danach benötigen Sie einen Hausanschluss mit einem Stromzähler. Für beide Fälle nutzen Sie als Bauherrin oder Bauherr bitte den
Denken Sie daran, dass Ihr Elektriker-/Installateursunternehmen den jeweiligen Antrag mit Stempel und Unterschrift versieht. Wenn das ausführende Unternehmen nicht aus dem Versorgungsgebiet Nümbrecht kommt, muss eine Kopie des gültigen Installateurnachweises beigefügt werden. Weiter benötigen wir einen Lageplan 1:500, den Sie normalerweise bei den Bauunterlagen finden.
Für den Anschluss an das Abwassernetz benötigen Sie außerdem den
Wenn Sie auch einen Gasanschluss benötigen, gehen Sie bitte auf die Seiten der GNN, die das Gasnetz in Nümbrecht betreibt. Dort finden Sie alle Informationen rund um den Gasanschluss.
zu den Seiten der GNN
Die Kosten für einen normalen Anschluss eines Einfamilienhauses sind etwas komplizierter darzustellen, da sie je nach baulicher Situation unterschiedlich ausfallen können. Eine erste Übersicht erhalten Sie hier:
Sie können aber auf jeden Fall Einsparungen durch Eigenleistungen vornehmen und auch die Inbetriebsetzung durch ein von Ihnen ausgewähltes Unternehmen durchführen lassen. Hierzu befragen Sie bitte unser Serviceteam.
Auf den jeweiligen Antrag hin erhalten Sie eine Rechnung. Erst nach Begleichung dieser Rechnung wird ein entsprechender Zähler eingebaut.
… die Downloads für diesen Bereich werden bald an dieser Stelle eingestellt.
Dort werden alle Produkte detailliert vorgestellt, es gibt die Produktinformationsblätter und vieles mehr rund um Internet, Telefon und das TV-Angebot der GWN.
Alle Downloads für Luzie finden Sie auf der eigenen Internetseite www.luzie24.de
Wenn es einmal zu Zahlungsrückständen kommt, sollte so schnell wie möglich das Gespräch gesucht und eine Vereinbarung getroffen werden. Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall die Möglichkeit einer Abwendungvereinbarung vor, die zwischen dem Versorger und dem Kunden/der Kundin getroffen wird und festlegt, wie die fälligen Zahlungen beglichen werden sollen.
Bitte beachten: die Preisblätter RLM sind ausschließlichfür Industriekunden und andere Großverbraucher im Rahmen der registrierenden Leistungsmessung gültig.
Was bedeuet RLM?
Bei diesem Abrechnungsverfahren werden bei sehr großen Strom- oder Gasverbrauchern (Industrie, Gewerbe…), die entsprechende gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllen, monatlich die tatsächlich angefallenen Energiemengen über einen reinen Energiepreis zuzüglich der Netzentgelte und gesetzlichen Umlagen abgerechnet.
Letztverbraucher mit einem Strombedarf von mehr als 1 Mio. kWh/a bis 31.03. müssen dem zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) eine schriftliche Mitteilung über die im Vorjahr selbstverbrauchten Strommengen machen.