Aufgrund gesetzlicher Änderungen im Zusammenhang mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel sind Anpassungen an unserem IT-System erforderlich.
Daher können wir im Zeitraum vom 28. Mai bis einschließlich 6. Juni 2025 leider keine An- und Abmeldungen bearbeiten.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Geduld.
Ab dem 6. Juni 2025 tritt für alle Stromkundinnen und -kunden der so genannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel in Kraft. Dies bedeutet, dass ein Wechsel des Stromanbieters innerhalb eines Werktags möglich sein wird, wenn die Fristen eines bestehenden Vertrags dies zulassen.
Wir haben eine Beilage in Nümbrecht Aktuell veröffentlicht, in der wir Sie ausführlich über die zahlreichen Faktoren informieren, die unsere Energiepreise beeinflussen.
Hier können Sie sich die Beilage als PDF herunterladen, einige Exemplare sollten auch in der Geschäftsstelle vorrätig sein.
Im Februar 2023 stimmten in einem Bürgervotum fast 81 Prozent der abgegebenen Stimmen dafür, die Möglichkeit zur Erzeugung von Windenergie in Nümbrecht zu prüfen, ein entsprechender Auftrag ging an die GWN.
gemeinsam mit den Menschen in Europa und der ganzen Welt wünschen wir uns, dass die Auseinandersetzungen in der Ukraine so schnell wie möglich beendet werden. Das Leid der Menschen erschüttert uns alle. Daneben haben die Ereignisse aber auch unmittelbaren Einfluss auf die Versorgungslage in Europa.
Auswirkungen auf Strom- und Gaspreise
Auf dem Energiemarkt sind die Auswirkungen des Kriegs massiv zu spüren, die Einkaufspreise für Strom und Gas sind stark gestiegen. Im laufenden Jahr haben sich die Preisausschläge zwar wieder etwas beruhigt, bleiben aber auf hohem Niveau.
Was kann man tun?
Die Energieversorgung in Deutschland ist (nach Aussage aller Experten) nicht gefährdet – aber die Preise sind hoch. Persönlich hat man leider wenig direkten Einfluss auf das Weltgeschehen und ist vielen Marktentwicklungen einfach ausgesetzt. Trotzdem kann man in der Situation aktiv werden, und dabei zwei Punkte besonders berücksichtigen.
Bei jeder Kilowattstunde, die vom Energieversorger zusätzlich beschafft werden muss, ist das Risiko deutlich höher als bei langfristigen Verträgen. Wenn die GWN also sehr viel zusätzliche Energie einkaufen muss, können die Preise für die Verbraucher steigen.
Aus diesem Grund sollte jedermann Energie sparen, wo es nur geht. Neben aufwändigen Maßnahmen wie dem Austausch eines (zu) alten Kühlschranks gegen ein energiesparenderes Modell gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie Sie ganz einfach Ihren Stromverbrauch senken können. Am besten gehen Sie einmal sehr aufmerksam durch alle Räume und suchen nach Einsparmöglichkeiten. Hier ein paar Beispiele:
Selbstverständlich ist das Sparpotenzial individuell sehr unterschiedlich, und man muss vielleicht ein paar Gewohnheiten ändern. In der aktuellen Situation erscheint es sinnvoll, ein paar Unbequemlichkeiten auf sich zu nehmen, um den Strom- und Gasverbrauch effektiv zu senken.
Zwar kommt jetzt erst einmal der hoffentlich warme Frühling, aber noch kann es immer wieder empfindlich kalt werden. Und auch der nächste Winter kommt aber unausweichlich! Es ist also nie verkehrt, etwas gegen Wärmeverschwendung zu tun. Ein paar Anregungen dazu:
Viele Menschen beherzigen bereits viele Energiespartipps, und dann ist das zusätzliche Sparpotenzial natürlich geringer. Trotzdem kann es aber nicht schaden, über weitere Sparmöglichkeiten nachzudenken, denn auch wenn jede einzelne Maßnahme immer nur »ein bisschen« Energie einspart – die Summe macht es.
Mehr Informationen
Hier können Sie zwei DIN-A4-Seiten als PDF herunterladen, die sehr übersichtlich und kompakt Tipps zum Energiesparen geben.
Hier finden Sie einige weiterführende Links zum Thema.
leider versuchen mal wieder unseriöse Anrufer Ihre Daten zu bekommen.
Mehrere Kunden und Kundinnen haben uns berichtet, dass sie (beispielsweise von einer
Berliner Nummer aus) angerufen wurden. Im Gespräch wurde dann behauptet, dass man im
Namen der GWN anrufen würde, es wurde nach alten Verträgen und der Zählernummer
gefragt, und es wurden falsche Behauptungen über die GWN in den Raum gestellt.
In den meisten Fällen versuchen die Anrufer dann, Sie zu einem Strom- oder
Gaslieferungsvertrag bei einem anderen Anbieter zu überreden, und schrecken dabei kaum
vor weiteren Lügen oder anderen betrügerischen Maschen zurück.
Selbstverständlich sind diese Anrufer nicht von der GWN beauftragt worden. Wir müssen Sie
auch nicht nach Ihrer Zählernummer fragen, denn diese ist uns natürlich bekannt.
Lassen Sie sich nicht am Telefon unter Druck setzen! Wenn Sie unsicher sind, mit wem
Sie sprechen, legen Sie einfach auf.
Es ist in Deutschland übrigens verboten, Privatkunden unaufgefordert und ohne deren
Einwilligung zu Werbungszwecken anzurufen. Um dies zu verschleiern, wird darum oft
behauptet, dass man im Namen eines Unternehmens anrufe, mit dem der Angerufene
bereits Geschäftsbeziehungen hat.
Sollte ein Anrufer behaupten, in unserem Namen zu handeln, oder wenn behauptet wird, Sie
hätten telefonisch einen Vertrag abgeschlossen, können Sie sich gerne bei uns melden,
denn wir versuchen immer wieder, dieses Treiben gerichtlich zu untersagen.
Bitte sprechen Sie auch mit älteren Freunden, Nachbarn oder Verwandten über diese
Betrugsmasche, denn oft werden diese ganz gezielt angerufen.
Schneller Wechsel, unkompliziert umgesetzt: Sobald wir Ihren unterschriebenen Stromliefervertrag erhalten haben, startet die 24-Stunden-Wechselfrist. Reichen Sie uns zum Beispiel den Vertrag an einem Montag bis 12 Uhr ein – und Sie befinden sich außerhalb Ihrer vertraglichen Kündigungsfrist – können Sie bereits ab Dienstag unser Kunde sein.
Bitte beachten: Die bestehenden Kündigungsfristen und vertraglichen Laufzeiten bleiben weiterhin bestehen. Das bedeutet, auch wenn der technische Wechsel künftig schneller vollzogen werden kann, kann die tatsächliche Belieferung weiterhin erst nach Ablauf der bestehenden Kündigungsfristen erfolgen.
Wichtige Änderung: Keine rückwirkenden Umzugsmeldungen mehr. Ab dem 6. Juni sind rückwirkende Umzugsmeldungen nicht mehr zulässig.
Bitte beachten Sie alle folgenden Neuerungen:
Keine nachträglichen Änderungen: Alle Änderungen müssen ab dem 6. Juni 2025 immer für einen zukünftigen Zeitpunkt vorgenommen werden. Nachträgliche Korrekturen zum Einzugsdatum oder rückwirkende Beendigungen der Belieferung sind nicht mehr zulässig.
Wichtig: Für einen reibungslosen Wechsel innerhalb von 24 Stunden ist die Angabe der so genannten Marktlokations-ID (MaLo-ID) erforderlich, das ist eine elfstellige Nummer, die jede Verbrauchsstelle im deutschen Stromnetz eindeutig kennzeichnet. Die Nummer steht auf der Rechnung, in der Regel direkt bei den Zählernummern. Zur Not kann sie auch bei uns erfragt werden.
Zu den Formularen …
Grundlage: Festlegung BK6-22-024 der Bundesnetzagentur (BNetzA)